Scroll Top

AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs)

Version vom 29. März 2023

§1 Geltung der Bedinungen

(1)
Auftragnehmerin im Sinne der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist die in4MD Service GmbH (hier: in4MD Service).

(2)
Sämtliche Leistungen und Angebote der in4MD Service erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Leistungen gelten diese Bedingungen als angenommen.

(3)
Gegenbestätigungen des Bestellers unter Hinweis auf seine Geschäftsbedingungen werden hiermit widersprochen.

(4)
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers, die die Auftragnehmerin nicht ausdrücklich anerkennt, sind unverbindlich, auch wenn der Auftraggeber ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

(5)
Einbeziehung und Auslegung dieser Geschäftsbedingungen regeln sich ebenso wie Abschluss- und Auslegung der Rechtsgeschäfte mit dem Auftraggeber selbst ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung einheitlicher Gesetze über den Abschluss von internationalen Verträgen sind ausgeschlossen.

(6)
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen oder seiner Bestandteile lässt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Die Vertragspartner sind im Rahmen des Zumutbaren nach Treu und Glauben verpflichtet, eine unwirksame Bestimmung durch eine ihren wirtschaftlichen Erfolg gleichkommende wirksame Regelung zu ersetzen, sofern dadurch keine wesentliche Änderung des Vertragsinhaltes herbeigeführt wird; das gleiche gilt, falls ein regelungsbedürftiger Sachverhalt nicht ausdrücklich geregelt ist.

(7)
Erfüllungsort für alle sich mittelbar oder unmittelbar aus diesem Vertragsverhältnis ergebenden Verpflichtungen einschließlich der Zahlungspflicht ist der Sitz der in4MD Service.

(8)
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist der für den Firmensitz der in4MD Service zuständige Gerichtsort, soweit der Auftraggeber Kaufmann ist. Die in4MD Service ist auch berechtigt, vor einem Gericht zu klagen, welches für einen Sitz oder Niederlassung des Auftraggebers zuständig ist.

§ 2 Angebot und Vertragsschluss

(1)
Die Angebote der Auftragnehmerin sind freibleibend und unverbindlich, soweit nichts anderes vereinbart ist.

(2)
Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen des Auftraggebers bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch die in4MD Service. Das Gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden.

(3)
Für den Umfang der vertraglich geschuldeten Leistungen ist ausschließlich die Auftragsbestätigung der in4MD Service maßgebend. Die dem Angebot oder der Auftragsbestätigung zugrundeliegenden Unterlagen sind in der Regel nur als Annäherungswerte zu verstehen, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.

§ 3 Leistung, Fristen, Termine

(1)
Von der in4MD Service genannten Leistungstermine sind grundsätzlich unverbindlich, soweit nicht im Einzelfall ausdrücklich schriftlich Fixtermine vereinbart worden sind. In diesem Fall ist die in4MD Service verpflichtet, voraussichtliche Verzögerungen des Leistungstermins unverzüglich schriftlich mitzuteilen.

(2)
Überschreitet die in4MD Service einen ausdrücklich schriftlich vereinbarten Fixtermin und hat sie es zu vertreten, gerät sie ohne weitere Mahnung in Verzug. Ansonsten setzt der Auftraggeber die in4MD Service schriftlich eine angemessene Frist von mindestens 4 Wochen mit der Erklärung, die Annahme der Leistung nach Fristablauf abzulehnen. Erfolgt die Leistung dann nicht rechtzeitig, ist er berechtigt, Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten. Hat der Auftraggeber an einer teilweisen Erfüllung kein Interesse mehr, stehen ihm die Rechte der §§ 280 Abs. 2, 283, 323 Abs. 5 BGB zu.

(3)
Die Angabe eines Leistungszeitpunktes erfolgt nach bestem Ermessen und verlängert sich angemessen, wenn der Auftraggeber seinerseits erforderliche oder vereinbarte Mitwirkungshandlung verzögert oder unterlässt. Das gleiche gilt bei Störungen infolge höherer Gewalt, Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb des Willens der in4MD Service liegen. Bei derartigen Störungen, die die Leistung der in4MD Service verzögern oder unmöglich machen, hat die in4MD Service auch bei verbindlich vereinbarter Frist und Terminen dies nicht zu vertreten.

(4)
Eine derartige Störung berechtigt die in4MD Service, die Leistung, um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit aufzuschieben oder hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

(5)
Die in4MD Service ist zu Teilleistungen jederzeit berechtigt.

§ 4 Vergütung und Zahlungsbedingungen

(1)
Die in4MD Service berechnet für ihre Leistungen einen Stundensatz/Tagessatz/Pauschalbetrag zzgl. der gesetzlich geregelten Umsatzsteuer. Die Höhe der einzelnen Vergütungen wird individualvertraglich geregelt. Die Tagessätze beziehen sich auf alle Tätigkeiten, die in der Zeit von montags bis freitags zwischen 8:00 und 18:00 Uhr erbracht werden. Wird die in4MD Service mit Genehmigung des Auftraggebers außerhalb dieser Zeit tätig, erhöht sich der anteilige Tagessatz wie folgt:
– bei Tätigkeiten werktags von 18:00 bis 6:00 Uhr um 25 %
– bei Sonntagsarbeit um 50%
– Feiertagsarbeit um 125 %

(2)
Soweit nicht anders vereinbart, gelten die Tagessätze zzgl. entstehender Reise- und Nebenkosten. Spesen für Übernachtung sowie zahlt der Auftraggeber wie angefallen, Verpflegungsmehraufwendungen gemäß gesetzlicher Regelung. Für Reisezeiten werden je Stunde die Hälfte des Stundensatzes berechnet.

(3)
Verändert sich der Arbeitsaufwand aus Gründen, die die in4MD Service nicht zu vertreten hat, verhandeln die Vertragspartner über eine Anpassung. Sämtliche zusätzliche Bestellungen des Auftraggebers sowie die Anleitung von Bedienungspersonal erfolgt zu Lasten des Auftraggebers. Erfolgt keine Einigung über eine Anpassung der Vergütung, beschränkt der Auftraggeber seine Leistungen auf ein angemessenes Maß.

(4)
Liegen zwischen Vertragsschluss und Leistungserbringung mehr als drei Monate, ohne dass diese Verzögerung von der in4MD Service zu vertreten ist, kann die in4MD Service den Preis unter Berücksichtigung eingetretener Material-, Lohn- und sonstiger Nebenkosten die von der in4MD Service zu tragen sind, angemessen erhöhen. Hierzu zählen auch die Preissteigerung der Zulieferfirmen. Erhöht sich die Vergütung um mehr als 25 %, ist der Auftraggeber berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

(5)
Berücksichtigt die in4MD Service Änderungswünsche des Auftraggebers, so werden die hierdurch entstehenden Mehrkosten dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.

(6)
Die Rechnungslegung erfolgt bei monatlich wiederkehrenden und Pauschalpreisen monatlich nachträglich. Soweit nichts anderes vereinbart, sind die Rechnungen der in4MD Service 14 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar. Der Rechnung sind bei nach Aufwand abzurechnenden Leistungen durch die in4MD Service Leistungsnachweise beizufügen. Diese werden an eine vom Auftraggeber benannte E-Mail-Adresse versandt und müssen von ihm innerhalb von 5 Werktagen bestätigt oder berechtigt zurückgewiesen werden. Die Bestätigung kann elektronisch erfolgen.

(7)
Bei schuldhafter Überschreitung der Zahlungsfrist werden unter Vorbehalt der Geltendmachung weitergehender Ansprüche Zinsen gemäß § 288 BGB verlangt.

(8)
Die in4MD Service ist berechtigt, Teil-/ Abschlagszahlungen zu verlangen. Die Schlussrechnung stellt die in4MD Service unmittelbar nach der Abnahme. Auf dem Gesamtbetrag bringt die in4MD Service die erbrachten Teil- und Abschlagszahlungen in Abzug.

(9)
Wenn der Auftraggeber seiner Zahlungsverpflichtung nicht nachkommt oder wenn der in4MD Service andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers von vornherein oder nachträglich in Frage stellen, so ist die in4MD Service berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen. Die in4MD Service ist in diesem Fall außerdem berechtigt, Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen bzw. vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten und die Herausgabe bereits erbrachter Leistungen unbeschadet weiterer Schadensersatzansprüche bzw. Abtretung der Herausgabeansprüche des Auftraggebers gegen Dritte zu verlangen. Vereinbarte Termine oder Fristen zur Ausführung von noch ausstehenden Leistungen sind in diesem Fall hinfällig ohne dass es einem besonderen Hinweis der in4MD Service bedarf.

(10)
Kosten, die durch die Rückbuchung einer Zahlungstransaktion mangels Deckung und aufgrund von Umständen erfolgt, die der Auftraggeber zu vertreten hat, sind vom Auftraggeber zu tragen.

§ 5 Mitwirkungspflicht des Auftraggebers

(1)
Der Auftraggeber benennt der in4MD Service einen fachlich kompetenten Ansprechpartner, der kurzfristig die notwendigen Informationen zur Verfügung stellt, die erforderlichen Unterlagen übermittelt, Gesprächspartner benennt und Entscheidungen trifft oder sie herbeiführen kann. Die in4MD Service benennt ihrerseits einen Projektverantwortlichen, der Abstimmungen vorbereiten und Entscheidungen herbeiführen kann.

(2)
Die in4MD Service ist im Rahmen der Leistungserbringung auf die Mitwirkungspflicht des Auftraggebers angewiesen. Damit alle Fristen und Termine eingehalten werden können, verpflichtet sich der Auftraggeber die zur Leistungserbringung der in4MD Service notwendigen Tätigkeiten bestmöglich zu unterstützen und die ggf. erforderlichen Mitwirkungsleistungen unentgeltlich erbringen. Dazu zählen insbesondere:
– unaufgeforderte und rechtzeitige Übermittlung aller notwendigen Informationen und Unterlagen
– Gestattung des Zutritts zu Räumen soweit es die Erfüllung der vertraglichen Pflichten erfordert
– Zugang zu den im Vertrag genannten Systeme ermöglichen
– Entscheidungsfindung innerhalb eines angemessenen Zeitraums
– Bei Leistungserbringung vor Ort: Bereitstellung von Büroräumen und Geräten (Telefon, Drucker), die zur Durchführung der Leistungen benötigt werden.
– Definition von Testfällen und die Durchführung von fachlichen Tests

§ 6 Abnahme, Funktionsprüfung, Erfüllung

(1)
Installiert die in4MD Service Software für den Auftraggebers auf der Hardware des Auftraggebers oder im Rechenzentrum der in4MD Service, führen die Vertragspartner spätestens drei Arbeitstage nach Installation eine Funktionsprüfung durch. Sie umfasst auch die Lauffähigkeit des Datensicherungsprogramms. Inhalt und Ablauf der Funktionsprüfung ergeben sich aus dem Pflichtenheft. Sie protokollieren das Ergebnis. Bei Bedarf halten sie auch eine erforderliche Nachbesserung und den Zeitpunkt einer weiteren Funktionsprüfung fest. Die in4MD Service überlässt dem Auftraggeber alle Unterlagen aus der Funktionsprüfung.

(2)
Die Software ist vertragsmäßig hergestellt bzw. installiert, wenn Computerprogramm, Programmbeschreibung, Begleitmaterial und Entwicklungsdokumentation dem Pflichtenheft in allen wesentlichen Punkten entsprechen. Der Auftraggeber erklärt dann unverzüglich schriftlich die Abnahme, anderenfalls setzt ihm die in4MD Service eine angemessene Frist. Mit Ablauf dieser Frist gilt die Software als abgenommen, wenn der Auftraggeber die Abnahme nicht erklärt, keine Gründe für eine verspäteten oder verlängerte Funktionsprüfung nennt oder keine Nachfrist gemäß § 9 Abs. 3 gesetzt hat.

(3)
Entspricht die Software nicht in wesentlichen Punkten dem Pflichtenheft teilt der Auftraggeber der in4MD Service das unverzüglich schriftlich mit. Der Auftraggeber setzt dem Unternehmer eine angemessene Nachfrist von mindestens 4 Wochen zur Mangelbeseitigung mit der Androhung nach Ablauf der Frist vom Vertrag zurückzutreten.

(4)
Erfolgt eine Abnahme unter Vorbehalt, sind die Abweichungen in der Abnahmeerklärung festzuhalten. Die in4MD Service verpflichtet sich innerhalb angemessener Frist zur Mangelbeseitigung. Dem Auftraggeber steht ein angemessener Sicherheitseinbehalt an der vereinbarten Vergütung zu.

(5)
Unabhängig von der Abnahme gilt der Vertrag erst dann als erfüllt, wenn der Auftraggeber alle notwendigen Programme und das Begleitmaterial erhält.

§ 7 Eigentums- und urheberrechtliche Verwertungsrechte

(1) An Pflichtenheften und anderen Unterlagen behält sich die in4MD Service Eigentumsrechte und urheberrechtliche Verwertungsrechte uneingeschränkt vor. Sie dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung durch die in4MD Service Dritten zugänglich gemacht werden. Sämtliche zu Angeboten gehörigen Unterlagen – sowie Kopien hiervon – sind, wenn der Auftrag vom Auftraggeber nicht erteilt wird, auf Verlangen unverzüglich zurückzugeben.

Diese Regelung gilt entsprechend für Unterlagen des Auftraggebers, es sei denn, es wird individualvertraglich etwas anderes geregelt.

(2) Beinhaltet der Vertragsgegenstand die Überlassung von Software, räumt die in4MD Service – sofern vertraglich nicht anders vereinbart – dem Auftraggeber das nicht ausschließliche nicht übertragbare unbeschränkte Nutzungsrecht ein.

(3) Sofern Standardsoftware Gegenstand der vertraglich geschuldeten Leistungen ist, darf von der gelieferten Standardsoftware nur in Übereinstimmung mit den Lizenzbedingungen des jeweiligen Herstellers der Software Gebrauch gemacht werden. Ein Nichtbefolgen dieser Lizenzbedingungen führt unter anderem zum Entzug der Lizenz.

§ 8 Aufrechnung, Zurückbehaltung und Abtretung

(1) Aufrechnungen und Zurückbehaltungen sind ausgeschlossen, es sei denn, dass die Aufrechnungsforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

Der Auftraggeber kann Ansprüche – einschließlich dem Gewährleistungsanspruch – der in4MD Service gegenüber nur mit deren ausdrücklicher Zustimmung abtreten.

§ 9 Eigentumsvorbehalt

(1)
Die von der in4MD Service entwickelte Software sowie sämtliche Rechte an den Lieferungen und Leistungen für den Auftraggeber bleiben Eigentum der in4MD Service bis zur Erfüllung sämtlicher ihr gegen den Auftraggeber aus den Geschäftsbedingungen zuständigen Ansprüche. Der Eigentumsvorbehalt gilt auch, bis sämtliche, auch zukünftige und bedingte Forderungen aus der Geschäftsverbindung zwischen Auftraggeber und in4MD Service erfüllt sind. Dies gilt insbesondere für das Eigentum an gegenständlichen Lieferungen (z.B. Dokumentationen, Benutzerhandbücher usw.) als auch für geistige Nutzungsrechte (z.B. an Softwareprogrammen oder Benutzerhandbüchern). Vorher ist der Auftraggeber zur Sicherungsübereignung oder Verpfändung der entwickelten Software nicht befugt.

(2)
Ein etwaiger Weiterverkauf der entwickelten Software bzw. der Lieferungen und Leistungen, der nur im gewöhnlichen Geschäftsgang möglich ist, hat unter Eigentumsvorbehalt bis zur Zahlung durch den Letztabnehmer zu erfolgen und der Auftraggeber überträgt schon jetzt seinen Kaufpreisanspruch in voller Höhe sicherheitshalber auf die in4MD Service; der Auftraggeber hat auf Verlangen der in4MD Service die Abtretung schriftlich zu bestätigen. Der Auftraggeber ist zur Einziehung der auf die in4MD Service übergegangenen Forderungen ermächtigt, nicht aber zu anderen Verfügungen über diese Forderung. Diese Ermächtigung ist bei nicht ordnungsgemäßer Zahlungserfüllung jederzeit widerruflich.

(3)
Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware ist der Auftraggeber verpflichtet, auf das Eigentum der in4MD Service hinzuweisen und diese hiervon unverzüglich zu informieren. Interventionskosten hat der Auftraggeber zu zahlen.

(4)
Übersteigt der Wert sämtlicher für die in4MD Service bestehenden Sicherheiten die bestehenden Forderungen nachhaltig um mehr als 10 %, so ist die in4MD Service auf Verlangen des Auftraggebers insoweit zur Übertragung eines entsprechenden Teils der Sicherungsrechte verpflichtet.

(5)
Mit der Bezahlung der Gegenleistung erlischt der Eigentumsvorbehalt und geht das Softwarepaket bzw. das Eigentum an Lieferung und Leistungen mit sämtlichen Bestandteilen in das Eigentum des Auftraggebers über.
Alle weiteren Dateien, Unterlagen und Dokumentationen, die den Ablauf der Entwicklungstätigkeit beschreiben und für weitere Entwicklungstätigkeiten erforderlich sind, übergibt die in4MD Service unverzüglich nach Abnahme an den Auftraggeber. Bei der in4MD Service verbleiben zwei Belegexemplare. Sie löscht alle weiteren Computerprogramme auf ihren Datenträgern.

§ 10 Gefahrübergang

(1)
Die Gefahr geht mit der Installation des Softwareprogramms auf die Hardware des Auftraggebers auf den Auftraggeber über. Erfolgt die Anlieferung von Waren durch ein Transportunternehmen, geht die Gefahr auf den Besteller mit Übergabe an das Transportunternehmen über. Die Vertragsparteien können den Abschluss einer Transportversicherung vereinbaren. Die Kosten der Transportversicherung trägt dann der Auftraggeber.

(2)
Wenn der Versand, die Zustellung, der Beginn oder die Durchführung der Aufstellung bzw. der Installation auf Wunsch des Auftraggebers oder aus von ihm zu vertretenen Gründen verzögert wird, so geht die Gefahr für die Zeit der Verzögerung auf den Auftraggeber über.

§ 11 Vertragsdauer, Rücktritt und Kündigung

(1)
Sofern vertraglich nicht anders vereinbart beginnt der Vertrag bei monatlich wiederkehrenden Leistungen mit dem Tag der Produktivsetzung und hat eine Mindestlaufzeit von 3 Jahren. Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils ein Jahr, sofern er nicht mit einer Frist von 6 Monaten vor Ablauf der Mindestlaufzeit bzw. Verlängerung gekündigt wird

(2)
Der Auftraggeber ist berechtigt, den mit der in4MD Service geschlossenen Vertrag lediglich aus sachlichem Grund schriftlich zu kündigen. Ein solcher Grund liegt nur dann vor, wenn die in4MD Service schwerwiegende Pflichtverletzungen begangen hat. Zuvor ist die in4MD Service bei Pflichtverletzung abzumahnen bzw. eine Nachbesserungsfrist zu setzen. Für die im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigungserklärung bereits erbrachten Leistungen kann die in4MD Service den für diese Leistung entfallenen Preis verlangen.

(3)
Gerät der Auftraggeber mit seinen Zahlungen oder mit der Erfüllung sonstiger Verpflichtungen aus dem Vertrag mit der in4MD Service in Verzug, stellt er seine Zahlungen ein, treten im Vermögen des Bestellers wesentliche Verschlechterungen ein, die Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit begründen oder wird über sein Vermögen ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt, ist die in4MD Service berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen und Schadensersatz zu verlangen. Auch ist die in4MD Service berechtigt, ihre Lieferungen und Leistungen zurückzubehalten und dem Auftraggeber eine angemessene Frist für die Leistung von Vorauszahlungen oder die Stellung von Sicherheiten zu setzen.

§ 12 Gewährleistung

(1)
Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Abnahme der Leistung. Sie beträgt 12 Monate.

(2)
Der Auftraggeber hat die Ware bzw. Dienstleistung unverzüglich nach Erhalt oder Ingebrauchnahme, soweit dies nach ordnungsgemäßem Geschäftsgang tunlich ist, zu untersuchen und wenn sich ein Mangel zeigt, der in4MD Service unverzüglich, spätestens aber innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Lieferung und Leistung schriftlich Anzeige zu machen. Unterlässt der Auftraggeber diese Anzeige, so erlöschen die Gewährleistungsrechte, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Mängel die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht erkennbar sind, sind der in4MD Service unverzüglich nach Entdeckung, spätestens aber mit Ablauf des 12. Monats nach Lieferung schriftlich anzuzeigen.

(3)
Die in4MD Service übernimmt keine Gewährleistung für die fehlerhafte, unsachgemäße oder nachlässig Bedienung. Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen der in4MD Service nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder hinzugefügt oder Materialen verwendet, die nicht der Originalspezifikation entsprechen, so entfällt jede Gewährleistung. Diese entfällt auch bei der Durchführung aller von der in4MD Service nicht ausdrücklich autorisierter Nachbesserungen sowie bei vertraglich nicht vorausgesetzten elektrischen Einflüssen. Sofern ein Dritter die Wartung von EDV-Anlagen übernimmt, wird ebenfalls das Gewährleistungsrecht gegenüber der in4MD Service ausgeschlossen.

(4)
Die Mängelansprüche sind auf Nacherfüllung beschränkt. Die in4MD Service ist berechtigt, schadhafte Teile auszubessern oder zu ersetzen; ersetzte Teile gehen in das Eigentum der in4MD Service über. Auf Anforderung des Auftraggebers durchgeführte Dienstleistungen, die nicht auf Gewährleistung beruhen, werden nach den jeweils geltenden Kundendienstsätzen berechnet. Erst nach zweimaligem Fehlschlagen der Nacherfüllung hat der Auftraggeber das Recht nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen. Entsprechendes gilt, wenn die in4MD Service ihrer Nachbesserungspflicht nicht in angemessener Zeit nachkommt.

(5)
Die Gewährleistungsfrist für Nachbesserung und Ersatzlieferung beträgt 3 Monate nach Abnahme bzw. Abschluss der erforderlichen Arbeiten. Sie läuft mindestens bis zum Ablauf der üblichen Gewährleistungsfrist für die ursprüngliche Leistung. Sie verlängert sich lediglich hinsichtlich der nachgebesserten oder ersatzweise gelieferten Teile und nur um die Dauer der Nachbesserungsarbeiten.

(6)
Sofern die Mängelrüge erhoben wird, können Zahlungen des Auftraggebers nur dann in angemessenem Verhältnis zum Mangel zurückgehalten werden, wenn über die Berechtigung des Mangelanspruch kein Zweifel besteht.

(7)
Die in § 13 geregelten Gewährleistungspflichten gelten nicht, sofern das Gesetz zwingend längere Fristen vorschreibt, so beim Verbrauchsgüterkauf.

(8)
Die in4MD Service weist darauf hin, dass nach dem Stand der Technik Fehler in der Software nicht ausgeschlossen werden können.

(9)
Beweist die in4MD Service, dass der vom Auftraggeber gerügte Mangel nicht vorlag, kann die in4MD Service die als Gewährleistung erbrachten Leistungen nach seinen Vergütungssätzen abrechnen.

§ 13 Haftung

(1)
Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers, soweit diese nicht aus einer Garantieübernahme resultieren, sind ausgeschlossen. Insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht am Leistungsgegenstand selbst entstanden sind, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Verletzung wesentlicher Vertragspflichten der in4MD Service.

(2)
Die in4MD Service haftet insbesondere nicht für Mängel, die auf Fehler im Pflichtenheft, fehlerhafte Informationen, Unterlagen oder Materialen des Auftraggebers zurückzuführen sind. Sie haftet auch nicht für die Wiederbeschaffung von Daten. Etwas anderes gilt nur dann, wenn der Auftraggeber seiner Schadensminderungspflicht entsprach und die Daten mit vertretbarem Aufwand aus maschinenlesbarem Material rekonstruiert werden können. Schließlich haftet die in4MD Service nicht für ausgebliebene Leistungsergebnis des Einsatzes von EDV-Anlagen, entgangenem Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, mittelbare Schäden und Folgeschäden sowie nicht für die von Vieren verursachten Schäden.

(3)
Die Haftung der in4MD Service wird auf den Umfang der bestehenden Haftpflichtversicherung der Höhe nach begrenzt. Auf Wunsch wird von der in4MD Service eine höhere Versicherungssumme für das Vertragsverhältnis mit einer korrespondierenden erhöhten Haftung vereinbart, wobei die Kosten der Einzelversicherung dem Auftraggeber gegen Nachweis zu erstatten sind.

§ 14 Patente und Schutzrechte

(1)
Die in4MD Service geht davon aus, dass die Software unter dem Schutz der § 69 a ff UrhG fällt und dass der vertragsgemäße Gebrauch der EDV-Anlage für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland keine Schutzrechte beeinträchtigt.

(2)
Die Parteien benachrichtigen sich gegenseitig unverzüglich, wenn Dritte Schutzrechtsverletzungen geltend machen. Es steht sowohl der in4MD Service, als auch dem Auftraggeber frei, selbst oder mit Unterstützung der anderen Vertragspartei jeweils auf eigene Kosten alle Verhandlungen über die Beilegung oder einen daraus entstehenden Prozess zu führen. Eine Haftung für Schäden aus Patentverletzung übernimmt die in4MD Service nicht.

(3)
Sofern die in4MD Service eine Software selbst entwickelt, überträgt sie dem Auftraggeber die Rechte aus dem Schutzrecht zur ausschließlichen und alleinigen Nutzung und Verwertung. Für den Fall, dass die Software oder Teile davon die Voraussetzungen eines anderen Schutzrechtes erfüllt, überträgt die in4MD Service auf den Auftraggeber die Rechte auf das Schutzrecht, eine Marke, eine Geschäfts- und Betriebsbezeichnung oder ein Patent bestehen nicht.

(4)
Mit dem Softwarerecht erhält der Auftraggeber das weltweit ausschließliche, unbefristete, unwiderrufliche, unbeschränkte und übertragbare Recht, die vereinbarte Leistung zu nutzen und zu verwerten. Das umfasst insbesondere das Recht das Computerprogramm, die Programmbeschreibung und das Begleitmaterial zu bearbeiten, um zu gestalten, zu erweitern, zu vervielfältigen, auf andere Datenträger zu übertragen, in Bild und Ton wiederzugeben, zu veröffentlichen, zu speichern oder sonst zu verändern oder sowie es zu nutzen und zu verwerten. Die in4MD Service verzichtet auf Recht der Autorennennung und ihr Rückrufrecht. Sie behält kein Weiterbenutzungsrecht.

(5)
Sind die Leistungen nach Entwürfen oder Anweisungen des Auftraggebers erbracht wurden, so hat der Auftraggeber die in4MD Service von allen Forderungen, Verbindlichkeiten und Belastungen kostenfrei zu stellen, die aufgrund von Verletzungen von Patenten, Gebrauchsmustern oder Warenzeichen von Dritten erhoben werden. Etwaige Prozesskosten sind der in4MD Service angemessen zu bevorschussen.

§ 15 Referenzen

Der Auftraggeber gestattet der in4MD Service die Benennung des Auftraggebers als Referenz unter Verwendung seines Logos. Diese Erlaubnis gilt bis zum schriftlichen Widerruf des Auftraggebers.